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Geldanlage in der Schweiz

Steuerfreie Kapitalgewinne, Verrechnungssteuer, Säule 3a und das AHV-Referenzalter für langfristige Anleger in der Schweiz. Beträge in Franken, jede Zahl mit Quelle und Stand.

Kennzahlen

0 %Steuer auf private KapitalgewinneKursgewinne auf Wertschriften im Privatvermögen sind bei Bund und Kantonen steuerfrei; Ausnahme ist der gewerbsmässige Wertschriftenhandel.Quelle: Art. 16 Abs. 3 DBG (Fedlex) ·
35 %Verrechnungssteuer auf Dividenden und ZinsenAn der Quelle abgezogen, bei Deklaration in der Steuererklärung vollständig zurückerstattet; die Erträge selbst werden als Einkommen besteuert.Quelle: Art. 13 Abs. 1 VStG (Fedlex) ·
7.258 CHFSäule 3a, Höchstbetrag pro Jahr mit PensionskasseVom steuerbaren Einkommen abziehbar; gegenüber 2025 unverändert. Lücken ab 2025 können bis zu zehn Jahre nachgekauft werden.Quelle: ESTV – Höchstabzüge Säule 3a ·
36.288 CHFSäule 3a, Höchstbetrag pro Jahr ohne PensionskasseSelbstständige ohne zweite Säule: 20 % des Erwerbseinkommens bis zu dieser Obergrenze.Quelle: ESTV – Höchstabzüge Säule 3a ·
65AHV-ReferenzalterFür Männer und ab Jahrgang 1964 für Frauen; Frauen des Jahrgangs 1962 erreichen es 2026 mit 64 Jahren und sechs Monaten.Quelle: Art. 21 Abs. 1 AHVG (Fedlex) ·

So werden Erträge besteuert

Die Schweiz besteuert Kapitalgewinne im Privatvermögen nicht: Wer Aktien oder ETF-Anteile mit Gewinn verkauft, schuldet darauf weder dem Bund noch dem Kanton etwas. Die Ausnahme ist, wen die Steuerbehörde als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstuft, etwa wegen hoher Fremdfinanzierung und schnellen Umschlags. Dividenden und Zinsen gelten dagegen als Einkommen und werden zusammen mit dem Lohn zum persönlichen Satz besteuert. Thesaurierende Fonds werden ebenfalls auf ihre einbehaltenen Erträge besteuert, als wären sie ausgeschüttet worden.

Die Verrechnungssteuer von 35 % auf Schweizer Dividenden und Zinsen ist keine Endsteuer, sondern ein Vorabzug: Wer die Erträge in der Steuererklärung deklariert, erhält sie vollständig zurück. Zur Einkommenssteuer kommt in jedem Kanton eine jährliche Vermögenssteuer auf das Nettovermögen, mit je nach Kanton unterschiedlichen Sätzen und Freibeträgen – eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht.

Beispiel: Verkauf eines Aktien-ETF mit 3.000 CHF Gewinn
Gewinn3.000 CHF
Zu versteuern3.000 CHF
Steuer (0 %)0,00 CHF
Quelle: Art. 16 Abs. 3 DBG (Fedlex) ·

Rente

  • Das AHV-Referenzalter liegt bei 65 Jahren für Männer und ab Jahrgang 1964 auch für Frauen; der Übergang hebt es je Jahrgang um drei Monate an, Frauen des Jahrgangs 1962 gehen 2026 mit 64 Jahren und sechs Monaten in Rente.
  • Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 und danach jedes Jahr im Dezember ausbezahlt; sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr bezogenen Altersrente.
  • Beiträge in die Säule 3a sind bis zum jährlichen Höchstbetrag abziehbar; seit 2025 lassen sich versäumte Beiträge bis zu zehn Jahre nachkaufen, der erste Einkauf für die Lücke 2025 ist im Steuerjahr 2026 möglich.
Quelle: BSV – Frauenrentenalter (AHV 21), BSV – 13. AHV-Rente, BSV – Die dritte Säule