Geldanlage in Italien
Kapitalertragsteuer, Stempelsteuer, PIR-Pläne und Rentenregeln für langfristige Anleger in Italien. Beträge in Euro, jede Zahl mit Quelle und Stand.
Kennzahlen
So werden Erträge besteuert
Kursgewinne, Dividenden, Fondsausschüttungen und Zinsen aus Wertpapieren unterliegen pauschal 26 % Ersatzsteuer, die eine italienische Bank im regime amministrato in der Regel einbehält. Zinsen und Kursgewinne italienischer Staatsanleihen und der Anleihen von White-List-Staaten behalten den ermässigten Satz von 12,5 %. Es gibt weder einen Freibetrag noch eine Teilfreistellung: Die 26 % gelten für den gesamten Gewinn.
Verluste verlangen Aufmerksamkeit: Ein Verlust aus einem ETF oder Fonds zählt als Verlust der redditi diversi und lässt sich nur mit gleich eingestuften Gewinnen verrechnen – Einzelaktien, Anleihen, Derivate –, bis zu vier Jahre lang, nicht aber mit Gewinnen aus anderen ETFs oder Fonds, die als redditi di capitale gelten. Hinzu kommt eine Stempelsteuer von 0,2 % im Jahr auf den Depotwert. Ein PIR stellt Gewinne und Erträge ganz steuerfrei, sobald die Haltefrist von fünf Jahren erfüllt ist.
Rente
- Die Altersrente (pensione di vecchiaia) setzt 2026 ein Alter von 67 Jahren und mindestens 20 Beitragsjahre voraus; die Anpassung an die Lebenserwartung bringt 2027 einen Monat und ab 2028 drei Monate dazu.
- Wer erst ab 1996 in das System eingetreten ist, braucht für den Rentenbeginn mit 67 zusätzlich eine Rente mindestens in Höhe des assegno sociale.
- Ab Juli 2026 werden neu eingestellte Beschäftigte der Privatwirtschaft mit ihrer Abfertigung (TFR) automatisch in einen Zusatzrentenfonds (previdenza complementare) aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen.