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Geldanlage in Italien

Kapitalertragsteuer, Stempelsteuer, PIR-Pläne und Rentenregeln für langfristige Anleger in Italien. Beträge in Euro, jede Zahl mit Quelle und Stand.

Kennzahlen

26 %Steuer auf Kursgewinne und DividendenErsatzsteuer auf Kursgewinne, Dividenden, Fondsausschüttungen und Zinsen; kein Freibetrag. Kryptogewinne werden seit 2026 mit 33 % besteuert.Quelle: Art. 3 D.L. 66/2014 (Normattiva) ·
12,5 %Steuer auf StaatsanleihenItalienische Staatsanleihen und Anleihen von White-List-Staaten; gilt für Zinsen und Kursgewinne.Quelle: Art. 3 c. 2 D.L. 66/2014 (Normattiva) ·
0,2 %Stempelsteuer auf das Depot pro JahrAuf den Marktwert der Wertpapiere je Depotauszug; keine Obergrenze für Privatpersonen. Bankkonten zahlen pauschal 34,20 € ab 5.000 € durchschnittlichem Guthaben.Quelle: Art. 19 D.L. 201/2011 (Normattiva) ·
40.000 € / 200.000 €PIR-Grenze pro Jahr / insgesamtPiani individuali di risparmio: Gewinne und Erträge bleiben steuerfrei, wenn die Anlagen mindestens fünf Jahre gehalten werden.Quelle: Art. 1 c. 101 L. 232/2016 (Normattiva) ·
67Altersrente (pensione di vecchiaia) ab AlterMit mindestens 20 Beitragsjahren; steigt 2027 auf 67 Jahre und einen Monat, 2028 auf 67 Jahre und drei Monate.Quelle: INPS – Pensione di vecchiaia ·

So werden Erträge besteuert

Kursgewinne, Dividenden, Fondsausschüttungen und Zinsen aus Wertpapieren unterliegen pauschal 26 % Ersatzsteuer, die eine italienische Bank im regime amministrato in der Regel einbehält. Zinsen und Kursgewinne italienischer Staatsanleihen und der Anleihen von White-List-Staaten behalten den ermässigten Satz von 12,5 %. Es gibt weder einen Freibetrag noch eine Teilfreistellung: Die 26 % gelten für den gesamten Gewinn.

Verluste verlangen Aufmerksamkeit: Ein Verlust aus einem ETF oder Fonds zählt als Verlust der redditi diversi und lässt sich nur mit gleich eingestuften Gewinnen verrechnen – Einzelaktien, Anleihen, Derivate –, bis zu vier Jahre lang, nicht aber mit Gewinnen aus anderen ETFs oder Fonds, die als redditi di capitale gelten. Hinzu kommt eine Stempelsteuer von 0,2 % im Jahr auf den Depotwert. Ein PIR stellt Gewinne und Erträge ganz steuerfrei, sobald die Haltefrist von fünf Jahren erfüllt ist.

Beispiel: Verkauf eines Aktien-ETF mit 3.000 € Gewinn
Gewinn3.000 €
Zu versteuern3.000 €
Steuer (26 %)780,00 €
Quelle: Art. 3 D.L. 66/2014 (Normattiva) ·

Rente

  • Die Altersrente (pensione di vecchiaia) setzt 2026 ein Alter von 67 Jahren und mindestens 20 Beitragsjahre voraus; die Anpassung an die Lebenserwartung bringt 2027 einen Monat und ab 2028 drei Monate dazu.
  • Wer erst ab 1996 in das System eingetreten ist, braucht für den Rentenbeginn mit 67 zusätzlich eine Rente mindestens in Höhe des assegno sociale.
  • Ab Juli 2026 werden neu eingestellte Beschäftigte der Privatwirtschaft mit ihrer Abfertigung (TFR) automatisch in einen Zusatzrentenfonds (previdenza complementare) aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen.
Quelle: INPS – Pensione di vecchiaia, Art. 1 c. 185 L. 199/2025 (Normattiva), Art. 24 D.L. 201/2011 (Normattiva)