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Geldanlage in Österreich

Kapitalertragsteuer, Pensionsalter und die Regeln, die für langfristige Anleger in Österreich zählen. Beträge in Euro, jede Zahl mit Quelle und Stand.

Kennzahlen

27,5 %Kapitalertragsteuer (KESt) auf WertpapierePauschalsatz auf Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen aus dem Depot; kein Freibetrag.Quelle: § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (RIS) ·
25 %Kapitalertragsteuer auf Zinsen aus GeldeinlagenSparbuch und Konto; die Bank behält sie ein.Quelle: § 27a Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (RIS) ·
65RegelpensionsalterMänner 65; für Frauen steigt das Alter zwischen 2024 und 2033 jährlich um sechs Monate von 60 auf 65 – 2026 sind es 61,5 Jahre.Quelle: § 253 ASVG (RIS) ·
63Korridorpension ab AlterSeit 2026 mit 42 Versicherungsjahren und 5,1 % Abschlag pro Jahr; vor 1964 Geborene behalten 62 Jahre und 40 Versicherungsjahre.Quelle: § 4 Abs. 2 APG (RIS) ·
551,10 €Geringfügigkeitsgrenze pro MonatBis zu diesem Betrag bleibt eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei – relevant für den Zuverdienst zur Pension. Gegenüber 2025 unverändert.Quelle: Sozialversicherung – Veränderliche Werte 2026 ·

So werden Erträge besteuert

Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen aus Wertpapieren unterliegen pauschal 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt), die eine österreichische Depotbank einbehält und abführt. Zinsen aus Geldeinlagen werden mit 25 % besteuert. Es gibt weder einen Sparer-Pauschbetrag noch eine Teilfreistellung für Aktienfonds; der Pauschalsatz gilt für den gesamten Gewinn. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 27,5 %, kann die Regelbesteuerung zum Tarif beantragt werden.

Verluste aus Wertpapieren werden mit Gewinnen und Dividenden desselben Jahres ausgeglichen – innerhalb einer Bank automatisch, bankübergreifend über die Steuererklärung –, nicht aber mit Zinsen aus Geldeinlagen, und ein Vortrag ist nicht möglich. Thesaurierende Fonds werden jährlich auf ihre einbehaltenen Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge) besteuert, was die Anschaffungskosten für einen späteren Verkauf erhöht.

Beispiel: Verkauf eines Aktien-ETF mit 3.000 € Gewinn
Gewinn3.000 €
Zu versteuern3.000 €
Steuer (27,5 %)825,00 €
Quelle: § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (RIS) ·

Rente

  • Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren; für Frauen steigt es zwischen 2024 und 2033 jährlich um sechs Monate von 60 auf 65 und beträgt 2026 61,5 Jahre.
  • Die Korridorpension erlaubt einen früheren Antritt mit Abschlag: seit 2026 ab 63 mit 42 Versicherungsjahren (vorher 62 mit 40), gestaffelt nach Geburtsdatum, bei 5,1 % Abschlag je Jahr des vorzeitigen Antritts.
  • Eine Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze lässt sich ohne Sozialversicherungsbeiträge mit jeder Pension verbinden; darüber bleibt die Alterspension ungekürzt, es fallen aber Beiträge an.
Quelle: Sozialministerium – Alterspension, BVG Altersgrenzen, BGBl. Nr. 832/1992 (RIS), § 38 APG – Übergang Korridorpension (RIS)