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Geldanlage in Deutschland

Steuern, Freibeträge und Rentenregeln für langfristige Anleger in Deutschland. Beträge in Euro, jede Zahl mit Quelle und Stand.

Kennzahlen

26,375 %Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer; Kirchensteuer kommt hinzu.Quelle: § 32d EStG ·
1.000 € / 2.000 €Sparer-Pauschbetrag pro Jahr, ledig / verheiratetErträge bis zu diesem Betrag bleiben mit Freistellungsauftrag bei der Bank steuerfrei.Quelle: § 20 Abs. 9 EStG ·
30 %Teilfreistellung bei AktienfondsFonds mit mindestens 51 % Aktien; 15 % bei Mischfonds.Quelle: § 20 InvStG ·
67RegelaltersgrenzeFür alle ab Jahrgang 1964.Quelle: § 35 SGB VI ·
2.000 €Steuerfreier Arbeitslohn pro Monat nach RentenbeginnAktivrente, seit Januar 2026: bis zu 24.000 € im Jahr (2.000 € im Monat) nach § 3 Nr. 21 EStG; nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.Quelle: § 3 Nr. 21 EStG ·

So werden Erträge besteuert

Kursgewinne und Ausschüttungen aus Wertpapieren unterliegen pauschal 25 % Abgeltungsteuer, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer – zusammen 26,375 % vor Kirchensteuer. Bei Aktienfonds und -ETFs bleiben 30 % des Ertrags steuerfrei (Teilfreistellung). Der Sparer-Pauschbetrag wird vorher abgezogen, sofern bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Thesaurierende Fonds werden einmal im Jahr auf eine fiktive Pauschale (Vorabpauschale) besteuert, solange der Basiszins positiv ist; die gezahlten Beträge werden beim Verkauf auf die Steuer angerechnet.

Beispiel: Verkauf eines Aktien-ETF mit 3.000 € Gewinn
Gewinn3.000 €
Teilfreistellung (30 %)−900 €
Sparer-Pauschbetrag−1.000 €
Zu versteuern1.100 €
Steuer (26,375 %)290,13 €
Quelle: § 32d EStG, § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG ·

Rente

  • Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre für alle ab Jahrgang 1964.
  • Seit Januar 2026 ist Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 24.000 € im Jahr, also 2.000 € im Monat, einkommensteuerfrei (Aktivrente, § 3 Nr. 21 EStG).
  • Im März 2026 hat der Bundestag die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen: Ab 2027 ersetzt ein Altersvorsorgedepot die Riester-Rente und erlaubt gefördertes ETF-Sparen ohne Kapitalgarantie.
Quelle: § 35 SGB VI, § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente), Deutscher Bundestag – Altersvorsorgedepot